AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Basis für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Ing. Teubel Umwelttechnik e.U. oder Ing. Kurz Erwin (im Folgenden kurz "Verkäufer" genannt) und ihren Kunden (im Folgenden "Käufer" genannt.)

Allgemeine Einkaufs- und/oder Geschäftsbedingungen des Käufers werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.

1. Angebot/Preise

1.1. Angebote vom Verkäufer sind freibleibend hinsichtlich Preis und Lieferzeit

1.2. Generell sind Angebote kostenlos, wünscht der Käufer spezielle Zeichnungen und/oder Berechnungen, werden diese bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrages verrechnet.

1.3. Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt und der Käufer nicht binnen 3 Werktagen schriftlich widerspricht. Oder der Verkäufer aufgrund einer telefonischen oder schriftlichen Bestellung des Käufers auf Wunsch des Käufers umgehend die Ware ausliefert und der Käufer nicht innerhalb 3 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich widerspricht.

1.4. Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.

1.5. Angebotene Preise gelten ab Werk, exklusive Verpackung, Transport- und Versicherungskosten und enthalten ebenso keine Umsatzsteuer.

1.6. Verpackungskosten und andere in Anspruch genommenen Nebenkosten (z.B. Transport) werden zum Selbstkostenpreis verrechnet.

1.7. Bei Änderung von preisbildenden Faktoren behält sich der Verkäufer das Recht vor, die angebotenen Preise mit einem entsprechenden Materialteuerungszuschlag (MZ) zu verrechnen, wenn zwischen Angebot und Auslieferung a: die Rohmaterialkosten um mehr als 5 % gestiegen sind b: Lohn- und / oder Energiekosten um mehr als 5 % gestiegen sind c: durch Erhöhung von Rohmaterial, Energie und Löhne sich das Produkt in Summe um mehr als 5 % verteuert.

2. Lieferung

2.1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

2.2. Teillieferungen sind möglich, jedoch muss der Verkäufer den Käufer vorher schriftlich informieren.

2.3. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich den Zwischenverkauf vor.

2.4. Angekündigte Liefertermine gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart wurde, als unverbindlich.

2.5. Lieferfristen beginnen spätestens mit einem der nachstehenden Zeitpunkte: a: Datum der Auftragsbestätigung b: Datum der Erfüllung aller vom Kunden nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen oder finanziellen Voraussetzungen c: Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.

2.6. Im Falle eines nachträglich geänderten Auftrags ist dieser erneut schriftlich zu bestätigen, wobei bei Bedarf der Verkäufer Preis und/oder Lieferzeit entsprechend abändern kann.

2.7. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Verkäufers oder dessen Lieferanten entheben den Verkäufer von der vereinbarten Lieferfrist.

2.8. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen am Liefergegenstand gelten vom Käufer als vorweg genehmigt.

2.9. Wird eine vom Verkäufer verbindlich vereinbarte Lieferfrist überschritten, so kann der Käufer unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von vier Wochen (bei Sonderbestellungen acht Wochen) vom Vertrag zurücktreten.

3. Abnahme

3.1. Der Kaufgegenstand ist innerhalb von fünf Tagen ab dem in der Bereitstellungsanzeige genannten Termin vom Käufer abzunehmen.

3.2. Mit der Übernahme durch den Käufer ist der Gefahrenübergang vollzogen.

 3.3. Bei Auslieferung durch Versendung ist der Gefahrenübergang an den Käufer mit Übergabe an den Frachtführer vollzogen.

3.4. Die Sendung wird, auf schriftlichen Wunsch des Käufers, auf dessen Kosten versichert.

3.5. Nimmt der Käufer die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Zeit ab und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, den dadurch entstandenen Schaden und entgangenen Gewinn zu ersetzen.

4. Zahlung

4.1. Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sofern keine gesonderten Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind 50 % der Nettoauftragssumme vor Auslieferung und der Rest binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.

4.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.

4.3. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug, so kann der Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und, sofern auf Seiten des Kunden kein Entlastungsgrund vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 15 % zu verrechnen.

4.4. Der Käufer hat jedenfalls dem Verkäufer als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen.

4.5. Hat bei Ablauf der Nachfrist der Kunde die geschuldete Zahlung nicht erbracht, so kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat auf seine Kosten über Aufforderung vom Verkäufer bereits gelieferte Waren an den Verkäufer zurückzustellen und ihm Ersatz für die eventuell eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten.

4.6. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungsvereinbarungen aufzuheben und offene Beträge sofort fällig zu stellen, wenn a: sich die Bonität des Käufers wesentlich verschlechtert. b: über das Vermögen des Käufers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eingeleitet oder ein entsprechender Antrag mangels Vermögens abgewiesen wird.

4.7. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei begründeter Sorge der Zahlungsunfähigkeit des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen oder Sicherstellung zu fordern oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Eigentumsrecht

5.1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor.

5.2. Der Kunde hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen.

5.3. Veräußert der Kunde die gelieferte Vorbehaltsware, so tritt er somit bis zur Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Lieferungen und Leistungen, die dem Käufer aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen dessen Abnehmer mit allen Rechten an den Verkäufer ab. Weiter verpflichtet sich der Käufer, über die abgetretenen Forderungen nicht anderweitig zu verfügen, sondern in seinen Büchern die Abtretung ordnungsgemäß zu vermerken und seine Kunden über die Abtretung zu informieren.

5.4. Dem Käufer ist untersagt, die Vorbehaltssache zu verpfänden oder sicherungsweise zu übertragen. Von jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte durch Dritte hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

5.5. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsunfähigkeit des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einzuziehen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Bei allen Warenrücknahmen hat der Käufer die dem Verkäufer entstehenden diesbezüglichen Kosten für Transport, Administration und Manipulation zu ersetzen.

6. Gewährleistung

6.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel zu beheben, der auf Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht. Unbeachtliche Mängel oder geringfügige Abweichungen, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, lösen keine Garantieansprüche aus.

6.2. Die Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraumes von maximal einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges aufgetreten sind.

6.3. Der Käufer kann sich auf diesen Artikel nur berufen, wenn er dem Verkäufer unverzüglich schriftlich die aufgetretenen Mängel bekannt gibt. Hierbei ist der vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Garantieantrag vollständig ausgefüllt dem Verkäufer zu übermitteln.

6.4. Der Garantieantrag muss alle wichtigen Informationen wie Produkttyp, Seriennummer, Datum der Inbetriebnahme, Betriebsstunden, defekte Teile, Schadenshergang und mögliche Fehlerursache beinhalten.

6.5. Nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Garantieantrages und nach Vorliegen von Mängel nach den Bestimmungen dieses Artikels kann der Verkäufer nach seiner Wahl entweder die Mängel beheben oder den Kaufgegenstand innerhalb einer angemessenen Frist gegen einen mängelfreien ersetzen.

6.6. Lässt sich der Verkäufer einen mangelhaften Kaufgegenstand zwecks Nachbesserung oder Ersatz zurücksenden, so hat dies fracht- und portofrei für den Verkäufer zu erfolgen. Bei gewährter Garantie bestimmt der Verkäufer den Transport der nachgebesserten oder ersetzten Teile und übernimmt die Transportkosten. Jeder Versand erfolgt ausnahmslos auf Gefahr des Käufers.

6.7. Die gemäß diesem Artikel ersetzten mangelhaften Teile sind Eigentum des Verkäufers.

6.8. Fordert der Käufer eine Mängelbehebung, obwohl keine Garantie gewährt wird, so sind die gesamten Kosten wie Transport, Überprüfung, Reparaturaufwand, Ersatzteile u.s.w. vom Käufer zu tragen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Reparatur von der vorhergehenden Bezahlung der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig zu machen.

6.9. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der Betriebs-, Montage- und Serviceanleitung und bei normalem Gebrauch auftreten. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf folgendes beruhen: 1: Überschreiten der in der Betriebsanleitung festgelegten Anzahl von Betriebsstunden 2: Nichteinhalten von Einbau-, Bedienungs- und Serviceanleitung 3. falsche Anbau-, Ergänzungs- und Zubehörteile 4: Transportschaden 5: Reparatur des Käufers oder eines Dritten 6: unsachgemäßen Einsatz oder Überbeanspruchung

6.10. Für den Einbau sowie nachträgliche Veränderungen oder Umbauten wird vom Verkäufer keine Gewährleistung übernommen.

6.11. Die Gewährleistung vom Verkäufer erlischt, wenn durch den Käufer oder durch Dritte der Kaufgegenstand geöffnet wird.

6.12. Für die Kosten einer durch den Kunden selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Verkäufer nur dann aufzukommen, wenn er hierzu vorher seine schriftliche Zustimmung gegeben hat.

7. Haftung und Folgeschäden

7.1. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass der Verkäufer den Käufer keinen Schadenersatz zu leisten hat, für Verletzungen an Personen, für Schäden an Güter, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden und Gewinnentgang, sofern dem Verkäufer kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

7.2. Die Beweislast hat der Käufer.

7.3. Sämtliche Schadensersatzansprüche aus Mängel an Lieferungen und Leistungen, welche vom Verkäufer nicht anerkannt werden, müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls erlöschen die Ansprüche.

7.4. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in diesen Bedingungen ist die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für Produktionsstillstand, entgangenem Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen wirtschaftlichen direkten oder indirekten Folgeschaden ausgeschlossen.

7.5. Der Verkäufer nimmt im Falle der Geltendmachung einer Schutzrechtsverletzung durch Dritte keinerlei Haftung.

8. Zeichnungen und Unterlagen

8.1. Zeichnungen, Datenblätter, Beschreibungen und sonstige technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers oder dessen Lieferanten. Jeder Verwertung, Vervielfältigung und Aushändigung an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers. Verstöße berechtigen den Verkäufer zur Geltendmachung des entstehenden Schadens, das richterliche Mäßigungsrecht ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz

9.1. Der Verkäufer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen.

9.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung des ihnen aus den Geschäftsbereich zugegangen Wissens gegenüber Dritten.

10. Gerichtstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort

10.1. Es gilt Österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

10.2. Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige österreichische Gericht.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB  - aus welchem Grund auch immer - rechtsunwirksam oder ungültig sein, ändert dies an der Gültigkeit an der AGB als solchem und insbesondere auch an den übrigen Teilen der AGB nichts. An Stelle ungültiger Bestimmungen treten solche, mit denen Zweck und wirtschaftliche Zielsetzung der ungültigen Bestimmungen sonst am ehesten erreicht werden können.